Erklärung

Beschreibung

Beim Late Talker Phänomen handelt es sich um eine Verzögerung der Sprachentwicklung.

Die Störung kennzeichnet sich dadurch, dass die Sprachfertigkeiten des betroffenen Kindes deutlich unterhalb des Intelligenzniveaus liegen. Spricht ein normal intelligentes Kind beispielsweise im Alter von 24 Monaten weniger als 50 verschiedene Worte, liegt eine Verzögerung vor.

Vom Late Talker Phänomen spricht man, wenn KEINE der folgenden Ursachen für die Entwicklungsstörung vorliegen:

sensorische Beeinträchtigungen, z.B. Taubheit,
Intelligenzstörung,
neurologische Schädigungen, z.B. Epilepsien oder
eine extrem anregungsarme Umwelt.

Ab dem dritten Lebensjahr spricht man von Late Bloomern («Spätblüher» / Aufholer). Das Aufholen des sprachlichen Rückstandes sollte genau beobachtet werden, um auch hier der möglichen Gefahr einer Sprachentwicklungsstörung rechtzeitig entgegenzuwirken.

Ursachen

Eine Verzögerung der Sprachentwicklung kann sehr vielfältige Ursachen haben.
Meist muss angenommen werden, dass mehrere Ursachen in Kombination eine Rolle spielen.
Dazu kann eine generelle Veranlagung ebenso gehören wie neurologische oder psychosoziale Ursachen.

Behandlung

Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen, wie es weiter gehen soll. Vielleicht erscheint eine Therapie noch nicht notwendig und Ihr Kind wird weiter beobachtet oder eine Therapie wird empfohlen. Die Therapie bei sprachentwicklungsgestörten Kindern gestaltet sich sehr individuell und störungsspezifisch. Spielerisch wird versucht, die Entwicklung der Sprache des Kindes voranzutreiben. Im Spiel werden symbolische und kommunikative Fähigkeiten aufgebaut, um dem Kind den Einstieg in die Sprache zu erleichtern. Sind die grundlegenden Kompetenzen erworben, wird auch am Wortschatz gearbeitet, um im Anschluss auch grammatische Strukturen anzugehen. Wie mit den Kindern genau gearbeitet und welche Methode dabei verwendet wird, hängt von den Fähigkeiten des Kindes ab und kann deshalb variieren.

Wir leiten Sie als Eltern, Angehörigen oder Bezugspersonen an, klären auf und beraten Sie.

Die Therapieplanung erfolgt auf der Basis einer individuellen Diagnostik. Dabei kommen u.a. folgende Therapiemethoden zur Anwendung:
Frühe Sprachentwicklungstherapie nach Barbara Zollinger
Late-Talker-Therapiekonzept nach Claudia Schlesiger
NOVAFON® – Schallwellengerät zur lokalen Vibrationstherapie

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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