Eine auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn zentrale Prozesse des Hörens und der Hörverarbeitung gestört sind.
Das periphere Hören, d.h. die Schallaufnahme durch das Ohr ist dabei intakt; ein normaler Hörtest ist also unauffällig. Die Weiterleitung und Weiterverarbeitung des aufgenommenen akustischen Signals durch den Hörnerv und das Gehirn ist jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich, weshalb das Schallsignal nicht ausreichend oder korrekt erfasst, gespeichert, eingeordnet und/oder interpretiert werden kann.