Das Stimmtrainingsprogramm für Menschen mit Morbus Parkinson

Erklärung

Fast jeder mit der Parkinsonschen Erkrankung Betroffene (etwa 89%) wird Probleme beim Sprechen haben.

Diese treten früh im Krankheitsverlauf auf und beeinträchtigen zunehmend die Lebensqualität durch:
eine leise Stimme
eine verwaschene Aussprache
eine monotone Sprechweise
eine heisere Stimme.

Medikamente und Operationen können die anderen Symptome der Parkinsonerkrankung zum Teil dramatisch verbessern, aber sie helfen bei Sprechstörungen nicht. Die einzige Möglichkeit, das Sprechen zu verbessern, ist die Sprechtherapie.

Das amerikanische Gesundheitswesen (the National Institute of Health, NIH) hat über 15 Jahre wissenschaftlicher Arbeit unterstützt. Die so gewonnenen Daten zeigen, dass eine Parkinson spezifische Therapie – das LSVT© – effektiv ist.

Das LSVT© ist die anerkannte Therapie in der Behandlung von Sprechstörungen bei Menschen, die unter der Parkinson’schen Erkrankung leiden, da die Erfolge dieser Behandlung bis zu zwei Jahren anhalten.

Die Methode wurde von den amerikanischen Sprachtherapeutinnen Dr. Lorraine Ramig und die Carolyn Bonitati im Jahre 1987 entwickelt und nach der ersten damit behandelten Patientin (Lee Silverman) benannt. Sie unterscheidet sich von anderen Ansätzen dadurch, dass eine Verbesserung der Verständlichkeit der Sprache ausschließlich über das Erhöhen der Sprechlautstärke angestrebt wird.

Es gibt Hinweise in verschiedenen Untersuchungen, dass der Stimme eine Schlüsselrolle im Sprechsystem zukommt. So hat sich gezeigt, dass intensives Stimmtraining häufig auch deutliche Verbesserungen anderer Funktionsbereiche des Sprechens wie der Atmung, der Aussprache und der Satzmelodie bewirkt (sogenannte „cross-over“-Effekte).

Behandlung

intensive 4-wöchige Behandlung
eine Stunde Therapie pro Tag,
häusliche Übung.

Ziel ist es, zu vermitteln, wie Menschen mit M. Parkinson die Stimmkraft entwickeln können, um mit normaler Lautstärke zu sprechen.

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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