Erklärung

Ursachen

Organische/medizinische Faktoren (z.B. Fehlstellung oder Schädigung im Mund-/ Kiefer-/ Gesichtsbereich, häufige Erkrankungen im HNO-Bereich)
Funktionelle/motorische Faktoren (z.B. ungünstige Körperhaltung, unphysiologischer Muskeltonus)
Habituelle Faktoren (z.B. Daumenlutschen / Lippenbeißen / Zähneknirschen)

Symptome

Bei einer myofunktionellen Störung sind die Muskelspannung und das Bewegungsmuster der äußeren (Wangen / Kinn / Lippen) und inneren (Zunge / Gaumen) Mundmuskulatur gestört. Das Gleichgewicht der Kräfte ist nicht ausbalanciert, was zu folgenden Erscheinungsformen führen kann:
Offene Mundhaltung/Mundatmung
Falsche Zungenlage (Vor-, seitliche Verlagerung der Zunge)
evtl. Aussprachestörungen (meist bei /s/, /sch/, aber auch bei /d/, /t/, /l/, /n/)

Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Schluckvorgang. Wenn die Zunge beim Schlucken anstatt gegen den Gaumen gegen/zwischen die Zähne drückt, führt dies zu einem unausgewogenen Muskelgleichgewicht (abweichender Schluckvorgang), das sich wie folgt äußern kann:
Fehlstellungen der Zähne (offener Biss)
Deformationen im Knochenwachstum des Kiefers
Rückfälle nach Zahn- oder Kieferregulierungen

Behandlung

  • Sensibilisierung / Training der Wahrnehmung im Mundbereich
  • Stärkung einer unterentwickelten (hypotonen) Muskulatur, Entspannung einer überentwickelten (hypertonen) Muskulatur
  • Bewusstmachung und Einübung der korrekten Zungenruhelage
  • Training der Zungen-/ Lippenmuskulatur
  • Mundschlusstraining / Anbahnung und Verbesserung der Nasenatmung
  • Schluckübungen
  • Artikulationstherapie (siehe auch Sprachentwicklungsstörungen (SES))
  • Automatisierung der neu erlernten Schlucktechnik und Transfer in den Alltag
  • Anleitung / Aufklärung / Beratung

Die Therapieplanung erfolgt auf der Basis einer individuellen Diagnostik. Dabei kommen u.a. folgende Therapiemethoden zur Anwendung (Auswahl):
Myofunktionelle Therapie (MFT) nach Kittel, Anita M.
Orofaziale Muskelfunktionstherapie (OMF) nach Clausnitzer, Renate / Clausnitzer, Volkmar

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0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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