Ein ganzheitliches, neurophysiologisch orientiertes Behandlungskonzept.

Erklärung

Die Erkenntnisse der Evolution, Phylogenese, Ontogenese und das Lern- und Kommunikationsverhalten des Menschen spielen in unserem Konzept die tragende Rolle und sind mitverantwortlich für das schnelle Aufrichtung gegen die Schwerkraft.
Der Prozess der Kulturfähigkeit – insbesondere der lateinamerikanischen Urbevölkerung und deren Anthropologie, übertragen auf unsere Kultur – ist ein weiteres herausragendes Beispiel für die Andersartigkeit des Konzeptes und unsere Bereitschaft, voneinander zu lernen.

Kommunikation

Im Castillo Morales®-Konzept ist die Kommunikation der Einstieg in jede Diagnostik oder Therapiesituation.
Kommunikation wird im Castillo Morales®-Konzept weiter gefasst als Sprechen und Sprache. Sie geschieht beispielsweise auch über taktilen Kontakt, Blick, Mimik oder Gesten.

Philosophie

Die Philosophie im Castillo Morales®-Konzept basiert auf einem humanistischen Menschenbild, das den Umgang zwischen Arzt/Therapeut und Patient/Bezugspersonen prägt.
Sowohl in seiner inneren, als auch in seiner äußeren Haltung begegnet der Therapeut/Arzt seinem Gegenüber auf Augenhöhe.

Neurophysiologie

Das Castillo Morales®-Konzept fußt auf neurophysiologischer Grundlage. Aufbauend auf das Fachwissen des Grundberufes orientiert sich die Therapieplanung der Castillo Morales®-TherapeutIn vor allem an den Kenntnissen über das motorische Lernen, über Haltung und Bewegung, Sinnesphysiologie sowie die physiologischen Abläufe von Saugen, Schlucken und Kauen. Sie verfolgt das übergeordnete Ziel, für jeden Patienten individuell weitestgehende Autonomie und Teilhabe am sozialen Leben erreichen zu können.

Funktionelle Anatomie

Hierfür benötigen die Therapeuten fundiertes Wissen um die funktionelle Anatomie des Menschen, insbesondere auch des orofazialen Komplexes. Dessen Funktion wird in enger Verbindung zu Positionen und Aktivität des gesamten Körpers beschrieben.
Ein besonderer Schwerpunkt im Castillo Morales®-Konzept besteht in der Wechselwirkung von Haltung und Aktivität des orofazialen Komplexes und dem Körper. Eine funktionelle Therapie schließt immer beide Aspekte mit ein.

Lateinamerikanische Anthropologie

Das Castillo Morales®- Konzept bezieht die Kenntnisse aus der Sozialanthropologie in die Therapieplanung und -durchführung mit ein: Elemente aus der Erziehung und dem Zusammenleben der Menschen aus den verschiedenen Ethnien Lateinamerikas können sinnvoll in die Therapie übertragen werden. Der enge Körperkontakt, den Kinder in den ersten Lebensjahren erfahren und die dadurch resultierende (Selbst-)Sicherheit, kann im Castillo Morales®- Konzept beispielsweise unmittelbar in der körpernahen Arbeit zur Unterstützung der sensomotorischen Entwicklung wiedergefunden werden.

Ökologie

Die ökologische Sichtweise im Castillo Morales®-Konzept berücksichtigt den engen Zusammenhang von sozialen Beziehungen und individueller Umgebung für die Entwicklung des Menschen.
Deshalb spielt die Gestaltung des räumlichen Umfelds eine ebenso große Rolle wie die Einbeziehung der Angehörigen mit ihren Ideen, Ängsten, Wünschen, usw., um eine adäquate Therapiesituation anbieten zu können.

Pädagogik

Das Castillo Morales®-Konzept bezieht pädagogische Grundgedanken in die Therapie mit ein.
Ausgehend von den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Patient mitbringt, werden diese Schritt für Schritt erweitert. Dabei spielt die Eigenaktivität eine entscheidende Rolle. Die Therapeuten gestalten das Umfeld, wecken die Motivation, geben adäquate Hilfestellung und bieten Möglichkeiten zur Imitation an.
Je mehr Fähigkeiten das Kind/der Erwachsene entwickelt, desto mehr werden die Hilfen des Therapeuten zurückgenommen, gemäß dem Leitsatz „hilf mir es selbst zu tun“ (Montessori).

Zielgruppe

Das Castillo Morales®-Konzept ist ein für Kinder und Erwachsene mit kommunikativen, sensomotorischen und orofazialen Störungen.
Sein Behandlungskonzept entwickelte Castillo Morales primär für Menschen mit muskulärer Hypotonie und sensomotorischen Beeinträchtigungen. Heute wird es vorrangig bei Kindern und Erwachsenen mit verschiedensten sensomotorischen Störungen im Bereich des Gesichtes, Mundes und Rachens angewandt, wie beispielsweise

Kindern mit angeborenen, anatomisch bedingten Veränderungen im Bereich des Mundes (z.B. Pierre-Robin-Sequenz, Lippen-Kiefer- Gaumen-Segel-Fehlbildung)

Kindern mit Hypotonie, z.B. bei Trisomie 21 (Down Syndrom) oder anderen genetisch bedingten Syndromen

Frühgeborenen Kindern mit Problemen beim Trinken und Essen

Patienten aller Altersgruppen mit neurologischen Erkrankungen mit orofazialer Begleitsymptomatik, wie neuromuskuläre Erkrankungen, Zerebralparesen, nach Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall.

Behandlung

Propriozeptive Erfahrungen werden durch Behandlungstechniken wie manuelle Vibration, Zug und Druck verdeutlicht. Es gilt, die Aufmerksamkeit des Kindes für sein Erleben und Handeln zu unterstützen, ihm Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln, um somit die Motivation zu stärken, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Motorische Aktivitäten im Mund und an der Zunge können auch durch Aktivierung der Hände oder Füße positiv beeinflusst wer-den. Die Stützfunktion der Füße und Hände sowie die visuelle Orientierung im Raum werden haltungsstabilisierend genutzt.

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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