Neurogene Sprach- und Sprechstörungen

Aphasie

Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung, die nach einer Hirnschädigung auftreten kann (meist Schlaganfall, auch Kopfverletzungen nach Unfall, Tumor oder entzündlichem Gehirnprozess) und bedeutet „Verlust der Sprache“.
Durch die Aphasie können alle sprachlichen Fähigkeiten betroffen sein: Sprechen und Verstehen, Lesen und Schreiben. Inneres Denken, persönliches und allgemeines Wissen sind nicht oder nur gering gestört.

Ziel der Behandlung ist, dass die Patienten wieder mit ihrer Umwelt kommunizieren und sich im Alltag verständlich machen können. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und realistischen Möglichkeiten des Betroffenen entwickeln wir einen individuellen Therapieplan. Dieser enthält sowohl sprachsystematische Methoden als auch ein Kommunikationstraining, bei dem Angehörige und Pflegekräfte nach Möglichkeit mit einbezogen werden.

Dysarthrie und Dysarthrophonie

Bei Menschen mit einer Dysarthrie ist die Motorik des Sprechens aufgrund einer neuronalen Erkrankung – beispielsweise nach einem Schlaganfall – gestört.

Die Bildung von Lauten (Artikulation) ist beeinträchtigt, weil der Betroffene die Zunge, den Kehlkopf oder die Lippen nicht mehr koordiniert bewegen kann. Die Ursache dafür kann ein Hirninfarkt in jenen Abschnitten der Hirnrinde sein, die für die Artikulation zuständig sind.

Durch eine Dysarthrie ist die Sprachmuskulatur geschwächt, verlangsamt, verkrampft oder arbeitet unkoordiniert. Dadurch verändern sich das Sprechtempo, die Lautstärke und Sprachmelodie.

Sprechapraxie

Die Sprechapraxie ist eine Sprechstörung nach einer Hirnschädigung. Dabei sind die Bewegungsplanung und die Bewegungsabläufe bei komplexen Abläufen – wie sie beim Sprechen erforderlich sind – gestört.

Sie tritt eher selten isoliert, sondern vielmehr als Begleiterscheinung einer Aphasie oder einer Dysarthrie/Dysarthrophonie auf.

Die Betroffenen zeigen beim Sprechen ein Suchverhalten nach den präzisen Artikulationsbewegungen. Oft kann eine deutliche Sprechanstrengung beobachtet werden. Entstehende Unterbrechungen des Redeflusses und die Suche nach den richtigen Lauten reduzieren die Verständlichkeit. Außerdem werden Worte verändert, es treten Lautersetzungen oder Lautauslassungen innerhalb von Worten auf. Die Betroffenen sprechen oft langsam und monoton.

Schluckstörungen (Dysphagie)

Erklärung

Unter Schluckstörungen versteht man Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Nahrungsaufnahme und/oder des Schluckens selbst.

Man unterteilt den Schluckvorgang in drei Phasen, je nachdem, wo sich Speichel oder Nahrung während des Schluckvorgangs gerade befinden – im Mundraum, im Rachenraum oder in der Speiseröhre. Jede dieser Schluckphasen kann im Rahmen einer Schluckstörung isoliert oder in Kombination und in unterschiedlichem Schweregrad betroffen sein.

Verschiedene Nahrungskonsistenzen (flüssig, fest, breiig) stellen unterschiedliche Anforderungen an den Schluckvorgang und können daher mehr oder weniger Probleme bereiten. Häufig hat auch eine schlechte Körperhaltung beim Essen mit extrem nach hinten gebeugten oder nach vorne gestrecktem Kopf eine negative Auswirkung auf den Schluckakt.

Ursachen

Strukturelle Veränderungen im Mund- und/oder Halsbereich (Tumoren, Operationen im Halsbereich oder Intubationsschäden)

neurologische Störungen und Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutung, entzündliche Hirnprozesse, degenerative Erkrankungen wie Amyotrophe Lateralsklerose, Myasthenia Gravis, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Demenz)

Schädel-Hirn-Traumata

Tumoren oder Operationen im Kopfbereich

Erkrankungen und/oder Verletzungen des Rückenmarks

Cerebralparesen

Behandlung

ausführliche Kostberatung (mit Angehörigen und/oder Pflegepersonal)

mundmotorische Übungen zur Sensibilisierung und Kräftigung bestimmter Muskelgruppen

Behandlung nach dem Castillo Morales©-Konzept

erlernen bestimmter Schlucktechniken (zum Aufbau einer normalen Schluckfunktion)

Stimmstörungen (Dysphonie)

Symptome

Eine Stimmstörung (Dysphonie) ist gekennzeichnet durch Veränderungen im Stimmklang eines Menschen wie auch einer verminderten stimmlichen Leistungsfähigkeit.

Symptome können sein:
leise, behauchte und matte Stimme
heisere, raue, gepresste oder verhauchte bis ganz aphone (tonlose) Stimme
zu tiefe oder zu hohe Sprechstimme
eingeschränkte Belastbarkeit der Stimme
Ermüdungserscheinungen der Stimme
Missempfindungen wie Kratzen, Trockenheits- und/oder Fremdkörpergefühl im Rachenraum
vermehrtes Räuspern oder Husten
unphysiologisches Atemmuster

Ursachen

Je nach klinischer Erscheinungsform werden hyper- und hypofunktionelle Dysphonien (zuviel oder zu wenig Krafteinsatz) unterschieden.

Stimmstörungen können organische und funktionelle Ursachen haben.
Organische Ursachen (Entzündungen, Lähmungen, gut- und bösartige Neubildungen (z.B. Polypen, Knötchen, Granulome, Kehlkopfkrebs), aber auch ein Reflux von Magensäure (Laryngitis gastrica). In seltenen Fällen liegen Kehlkopfverletzungen oder angeborene Fehlbildungen des Kehlkopfes vor.
Funktionelle Dysphonien (Überlastung, stimmschädigende Sprechgewohnheiten, anlagebedingter schwacher Stimmapparat, Konversationsneurose sowie als Symptom einer allgemeinen körperlichen Erkrankung).

Behandlung

Um Sie wieder zur Stimme zu bringen, bieten wir Ihnen

Übungen zur Verbesserung der Selbst- und Körperwahrnehmung,
Übungen zur physiologischen Atmung,
Übungen zur Verbesserung des Stimmklanges beim Sprechen sowie
Transferübungen für den Alltag

an.

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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