vocaSTIM® - STANDARDISIERTE THERAPIE DER NMEPS UND NMEAS NACH PROF. PAHN

Anwendungsbereiche

vocaSTIM© ist ein Therapiekonzept zur Diagnose, Therapie, Therapieverlaufskontrolle und ggf. eigenständigen Therapie/ zum eigenständigen Stimmtraining durch den Patienten.

NMEPS und NMEAS basieren auf Elektrostimulation in Form von Intentionsübungen mit manuell getriggerten, exakt auf die Indikation und den Schädigungsgrad abgestimmten Reizstrom-Parametern. Diese werden eingangs und im Verlauf der Therapie individuell und präzise ermittelt. Das vocaSTIM® bietet die Möglichkeit zur gezielten Therapie im Hals- und Gesichtsbereich. Die Behandlung kann in der Praxis oder eigenständig (zu Hause) durch den Patienten erfolgen.

Anwendungsbereiche:

Stimmstörungen (NMEPS = Neuromuskuläre Elektro Phonatorische Stimulation):
Lähmungen (Paresen) des N.recurrens
Lähmungen (Paresen) des N.laryngeus superior
Kombinierte Larynxparesen
neuromuskulären Ermüdungen
neuromuskulären Verspannungen

zentralen / peripheren Sprach- Sprech und Schluckstörungen
(NMEAS Neuromuskuläre Artikulatorische Stimulation):
Aphasie
Dysphasie
Dysphagie
Dysarthrie
Facialisparese

Kontraindikationen

hochentzündliche, fieberhafte Erkrankungen
Schwangerschaft
Patienten mit Herzschrittmachern oder anderen implantierten Stimulatoren
malignen Tumoren
spastischen Lähmungen
Hautdefekten im Behandlungsbereich
Implantaten mit Metallteilen im Behandlungsgebiet

Behandlungsziele

Reizstromtherapie dient der Förderung der Durchblutung, der Linderung von Schmerzen sowie der Mobilisation kleinster Muskeln.

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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