Mein Kind isst nicht!

Erklärung

Haben Sie den Eindruck Ihr Kind isst zu wenig? Zeigt es Probleme beim Kauen oder Schlucken? Dreht sich Ihr ganzer Tagesablauf um die Nahrungsaufnahme Ihres Kindes? Es könnte sich dabei um eine frühkindliche Fütter- und Essstörung handeln.

Frühkindliche Fütter- und Essstörungen gehören wie Schrei-, Gedeih-, und Schlafstörungen zu den frühkindlichen Regulationsstörungen. Nur selten tritt eine Gedeihstörung allein auf, oftmals sind mehrere Formen gleichzeitig betroffen.

Symptome

Zu den Symptomen von frühkindlichen Fütter- und Essstörungen, gehören zum Beispiel:
Essensunlust
Nahrungsverweigerung
Fehlen eindeutiger Hunger- und Sättigungssignale
Fehlende Annahme von altersentsprechenden Nahrungsmitteln
Kau-, Saug- und Schluckprobleme
Angstvolle Abwehr gegenüber Reizen im Mundbereich
Erbrechen der Nahrung ohne organische Gründe

Ursachen

Grundsätzlich müssen Fütterstörungen nach Entstehungsbedingungen und Ursachen unterschieden werden: beispielsweise können muskuläre Schwächen oder Defizite der Saug- und Schluckbewegung für diese Probleme verantwortlich sein.
Vielfältige organische oder neurologische Gründe (z.B. Zerebralparese, entwicklungsbedingte Verzögerungen, geistige Behinderungen, Lippen-Kiefer-Gaumen-Segelstörung) können Ess- und Fütterstörungen bedingen. Außerdem können Fütterstörungen durch Auffälligkeiten in der Eltern-Kind-Interaktion oder posttraumatisch (Frühgeborene oder Kinder nach Operationen im Mund-Nasen-Rachenraum mit vielen und langen negativen Erlebnissen) entstehen.

Gemeinsam versuchen wir Gründe für die Auffälligkeiten bei Ihrem Kind zu erfahren, die Ressourcen zu nutzen und die Kompetenzen auszubauen.

Behandlung

Wir führen eine differentialdiagnostische Untersuchung durch, um abzuklären, welche therapeutischen Maßnahmen in unserem Kompetenzbereich fallen. Orientierend an den individuellen Schwierigkeiten Ihres Kindes, arbeiten wir am Mundschluss, an der Anbahnung der Saug- oder Kaubewegung sowie an der Zungenbeweglichkeit und an dem Schluckprozess. Ein wichtiger Punkt ist zusätzlich die Verbesserung der Sensibilität im Mundinnenraum aber auch der ganzkörperlichen sensorischen und motorischen Fähigkeiten.

Als Methode biete sich hier die Behandlung im Castillo Morales©-Konzept an.

Für Ursachen die im neurologischen oder psychologischen Bereich liegen, empfehlen wir Sie gern an den entsprechenden Fachbereich weiter.

Können wir Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf.

0221 - 16 85 96 20

Verordnungsweg

Die Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte muss die Verordnung dem Muster 14 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept. Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen des von
Ihnen abgeschlossenen Tarifs.

Selbstzahler

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

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